Gewaltschutz

Das Gewaltschutzgesetz eröffnet die Möglichkeit, einen Ehepartner- oder Lebenspartner, welcher den anderen Partner und/oder dessen Kinder bedroht, belästigt oder diesen gar Gewalt androht, aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen. Das Gewaltschutzgesetzt beschränkt sich jedoch nicht lediglich auf verheiratete oder geschiedene Eheleute, sondern erfasst alle, die von einem anderen im häuslichen Bereich vorsätzlich oder widerrechtlich an Körper, Gesundheit oder Freiheit verletzt oder in entsprechender Weise mit sonstigem Übel bedroht oder belästigt werden. Geschützt sind damit auch Lebenspartner oder nichteheliche Lebensgefährten.

 

Wichtig ist, dass im Akutfall nicht erst die Entscheidung des zuständigen Gerichts abgewartet werden muss, sondern es vielmehr auch möglich ist, durch die Polizei eine erste Wegweisung aussprechen zu lassen. Diese gilt jedoch nur für einen kurzen Zeitraum, so dass sie sich unmittelbar nach der polizeilichen Wegweisung, unabhängig davon, ob Sie diese veranlasst haben oder selbst hiervon betroffen sind, an uns wenden sollten, damit wir die richtigen, weiterführenden Maßnahmen einleiten können.

 

Bei häuslicher Gewalt besteht für Frauen und Kinder auch immer die Möglichkeit, zum eigenen Schutz ein Frauenhaus oder Zufluchtswohnungen aufzusuchen. In Berlin gibt es insgesamt sechs Frauenhäuser und zahlreiche Zufluchtswohnungen. Eine erste Hilfestellung und weitere Informationen erhalten Sie über die

 

Big-Hotline, Tel. 611 03 00 täglich in der Zeit von 09:00 bis 24:00 Uhr

oder im Internet unter www.big-hotline.de

 

Über diesen Link gelangen Sie direkt zu den Frauenhäusern in Berlin und über diesen Link erreichen Sie die Zufluchtswohnungen. Sehr hilfreich ist auch die Broschüre der Big-Hotline „Ihr Recht bei häuslicher Gewalt“.

 

Darüber hinaus erhalten Sie bei mir im Büro weiteres Informationsmaterial über häusliche Gewalt, Zufluchtswohnungen, Frauentreffpunkte und Beratungsstellen. Gerne stehen meine Mitarbeiterinnen und ich Ihnen bei der Lösung Ihrer Probleme beratend und unterstützend zur Seite.