Kohle

Zugewinnausgleich

Unter dem Zugewinnausgleich versteht man den Ausgleich des Vermögenszuwachses der jeweiligen Ehepartner, der sich im Laufe der Ehe ergeben hat. Wenn zum Beispiel der Ehemann ein Anfangsvermögen in Höhe von 2.000 € und ein Endvermögen von 5.000 € hat, die Ehefrau hingegen hat ein Anfangsvermögen von 1.000 € und ein Endvermögen von 2.000 €, dann hat der Ehemann einen Zugewinn von 3.000 € und die Ehefrau einen Zugewinn von 1.000 € erwirtschaftet. Die Ehefrau hat dann gegen den Ehemann einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 1.000 €, so dass beide Ehegatten gleichmäßig mit 2.000 € am Zugewinn beteiligt sind.


Leider ist die Berechnung des Zugewinnsausgleichs jedoch nie so einfach wie im obigen Beispiel. Die größten Schwierigkeiten bereitet es immer wieder, dass sich kaum noch feststellen lässt, welches Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe vorhanden war. Weiterhin ist auch zu klären, welche Vermögenswerte in die Berechnung des Zugewinnausgleichs mit einzubeziehen sind, was ebenfalls nicht ganz einfach ist.

Wenn Sie merken, dass Ihre Ehepartner nach der Trennung versucht Vermögenswerte beiseite zu schaffen, empfiehlt es sich unbedingt, bereits zu diesem Zeitpunkt einen Termin zur anwaltlichen Beratung wahrzunehmen, um zu besprechen, auf welche Art und Weise eine weitere Schmälerung des Vermögens vermieden werden kann.