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Sorgerecht |
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Bei verheirateten Eltern steht das Sorgerecht grundsätzlich
beiden Elternteilen zu, bei nicht verheirateten Eltern zunächst allein der
Mutter, wobei die Eltern jedoch erklären können, dass sie die elterliche Sorge
gemeinsame ausüben wollen. Dann können auch unverheiratete Eltern ein
gemeinsames Sorgerecht erlangen. Bei einer Trennung der Eltern gibt es häufig
derart heftige Streitigkeiten, dass man sich auch über die Belange des Kindes
nicht mehr einig werden kann oder aber streitig ist, bei wem das Kind zukünftig
seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Dann kann es erforderlich werden, eine
Regelung hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes des Kindes zu treffen,
d.h. es wird vom Gericht geregelt, bei wem das Kind zukünftig leben soll. Ferner besteht die Möglichkeit, dass das Gericht auf Antrag
für einen speziellen Fall einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis zuspricht.
Dies kann dann erforderlich werden, wenn die Eltern keine gemeinsame
Entscheidung hinsichtlich einer bestimmten Angelegenheit, wie z.B. Schulwechsel
des Kindes, Auslandsaufenthalt, Religionszugehörigkeit oder dergleichen treffen
können. Sollten die Eltern aufgrund der sehr angespannten Situation
letztlich überhaupt nicht mehr in der Lage sein, über die Belange des Kindes
gemeinsame Entscheidungen zu treffen, kann das Familiengericht auch die gesamte
elterliche Sorge einem Elternteil allein übertragen. Sollten Sie diesbezüglich Probleme haben, vereinbaren Sie
bitte einen Beratungstermin, da nur in einem persönlichen Gespräch geklärt werden
kann, welche Maßnahme für Sie die Richtige ist. Pauschale Aussagen lassen sich
hierzu nicht treffen, da es immer vom Einzelfall abhängt, wie Ihnen weiter
geholfen werden kann. |