Kids

Sorgerecht

Bei verheirateten Eltern steht das Sorgerecht grundsätzlich beiden Elternteilen zu, bei nicht verheirateten Eltern zunächst allein der Mutter, wobei die Eltern jedoch erklären können, dass sie die elterliche Sorge gemeinsame ausüben wollen. Dann können auch unverheiratete Eltern ein gemeinsames Sorgerecht erlangen. Bei einer Trennung der Eltern gibt es häufig derart heftige Streitigkeiten, dass man sich auch über die Belange des Kindes nicht mehr einig werden kann oder aber streitig ist, bei wem das Kind zukünftig seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Dann kann es erforderlich werden, eine Regelung hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes des Kindes zu treffen, d.h. es wird vom Gericht geregelt, bei wem das Kind zukünftig leben soll.

 

Ferner besteht die Möglichkeit, dass das Gericht auf Antrag für einen speziellen Fall einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis zuspricht. Dies kann dann erforderlich werden, wenn die Eltern keine gemeinsame Entscheidung hinsichtlich einer bestimmten Angelegenheit, wie z.B. Schulwechsel des Kindes, Auslandsaufenthalt, Religionszugehörigkeit oder dergleichen treffen können.

 

Sollten die Eltern aufgrund der sehr angespannten Situation letztlich überhaupt nicht mehr in der Lage sein, über die Belange des Kindes gemeinsame Entscheidungen zu treffen, kann das Familiengericht auch die gesamte elterliche Sorge einem Elternteil allein übertragen.

 

Sollten Sie diesbezüglich Probleme haben, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin, da nur in einem persönlichen Gespräch geklärt werden kann, welche Maßnahme für Sie die Richtige ist. Pauschale Aussagen lassen sich hierzu nicht treffen, da es immer vom Einzelfall abhängt, wie Ihnen weiter geholfen werden kann.