Vertrag

Ehevertrag

Der Abschluss eines Ehevertrages ist immer dann sinnvoll, wenn Sie bereits vor der Ehe oder während deren Bestehen Regelungen für den Fall der Scheidung treffen wollen. Die Erfahrung zeigt, dass sich sehr viel Streit vermeiden lässt, wenn die Ehepartner bereits zu einem Zeitpunkt, in welchem sie sich noch gut verstehen, vernünftige Regelungen für den Fall einer späteren Trennung bzw. Scheidung getroffen haben. 


So können zum Beispiel Regelungen 

  • über den Güterstand und die Beteiligung an bestimmten Vermögenswerten
  • die spätere Behandlung des Versorgungsausgleich
  • Unterhaltszahlungen
  • die Aufteilung von Haushaltsgegenständen
  • die Teilhabe oder deren Ausschluss an Geschäftsbetrieben der Ehegatten
  • das Sorgerecht für gemeinsame Kinder

getroffen werden, um nur einige Regelungstatbestände zu nennen.


Der Ehevertrag kann nicht nur vor der Eheschließung abgeschlossen werden, sondern auch noch im Anschluss hieran. Für den Auschluss des Versorgungsausgleichs ist es jedoch zum Beispiel erforderlich, dass dieser bereits ein Jahr vor Einreichung des Scheidungsvertrages vereinbart und notariell beurkundet worden ist. Generell ist es erforderlich, dass Eheverträge notariell beurkundet werden. 

Da der Ehevertrag genau Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen soll, besprechen wir zunächst gemeinsam, welche Regelungen Ihr Ehevertrag enthalten sollte, um zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis zu führen. Ich fertige für Sie dann einen entsprechenden Vertragsentwurf an, welchen Sie sich in Ruhe zu Hause durchlesen und mir dann entsprechende Änderungswünsche mitteilen. Mit dem fertigen Vertrag gehen Sie dann zum Notar und lassen diesen dort beurkunden.


Selbstverständlich erstelle ich für Sie nicht nur Eheverträge, sondern auch Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Hierdurch können zahlreiche Streitigkeiten, die im Laufe eines Scheidungsverfahrens entstehen können, bereits im Vorfeld vermieden werden, so dass die Parteien das Scheidungsverfahren als wesentlich weniger belastend erleben. 

Die Auseinandersetzung der ehelichen Gemeinschaft geht durch den Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung nicht nur wesentlich schneller, sondern es werden auch kostenspielige gerichtliche Folgeverfahren um das Sorgerecht, den Umgang mit den gemeinsamen Kindern, die Zahlung von Unterhalt, die Aufteilung des gemeinsamen Hausrates, den Zugewinnausgleich usw. vermieden, so dass der Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung im Ergebnis für Sie sogar günstiger ist als über viele Jahre hinweg verschiedenste Rechtsstreite zu führen.